2G+ Regel in der Tennishalle

(Update 28.11.21)

Liebe Mitglieder, liebe Tennisspieler,

wie bereits per Mail kommuniziert und in der Halle ausgehängt, gilt ab sofort die 2G+ Regel für den Sport in Bayern. Diese Regelung gilt auch für den Medenspielbetrieb im Winter.

https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/achtung–ab-heute-gilt-2g-plus-in-sportstaetten-.html

(Update): Für die Vorgehensweise in unserer Tennishalle beachten Sie bitte folgende Informationen.

Entgegen der gestrigen Verlautbarung hat die bayrische Staatsregierung über Nacht die Regelungen noch verschärft und die Sportstätten- auch für Spieler -in die 2G plus Regelung mit aufgenommen. Der BTV ist über dieses Vorgehen in Kontakt mit dem Innen- und Gesundheitsministerium.

Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Hierzu hat der Präsident des bayrischen Tennisverbandes einen offenen Brief an Minister Holetschek verfasst.

https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/offenes-schreiben-an-den-gesundheitsminister.html