Anpassung der Corona-Regeln

Der BTV hat neue Regeln für den Tennissport infolge der Änderungen der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgestellt, die wir mit euch teilen wollen.

Im Freien gibt es keine Einschränkungen mehr unabhängig von der Inzidenz.

In der Halle ist Tennis bei einer Inzidenz von 0 bis 35 uneingeschränkt möglich. Bei einer Inzidenz von über 35 ist Tennis mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich. Ein (Antigen-)Test darf maximal 24h alt sein, ein PCR-Test maximal 48h. Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Schulkinder, die regelmäßig im Rahmen des Schulbetriebs getestet werden, müssen keine zusätzlichen Tests durchführen.

Weitere Infos beim BTV: https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/neue-corona-informationen.html

Falls sich die Regelungen nach Abschaffung des Inzidenzwerts als Richtgröße ändern, werden wir euch hier informieren.