Corona-Spielregeln der Segelabteilung

Gültig ab 08.03.2021bis auf Weiteres

Die gesetzlichen Regelungen müssen erfüllt werden und wir wollen durch verantwortungsvolles Handeln dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren. Daher gelten die folgenden Regeln:

  • Hygiene:
    Beachtet unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf Anlagen der Segelabteilung. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Des Weiteren: Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc. In Innenräumen ist von allen Personen ab sechs Jahren, eine FFP-2-Maske zu tragen. Außen und auf den Stegen ist Communitymaske erlaubt. Auf den Booten darf die Maske abgelegt werden.
  • Krankheitssymptome: Trifft auf Dich eines der folgenden Symptome zu, darfst Du das Vereinsgelände nicht betreten:
    • Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen)
    • Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
    • Durchfall
    • Geruchs- oder Geschmacksverlust
    • Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-
      Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde
  • Die Anlagen der Segelabteilung sind zur Ausübung des Segelsports, zur Pflege und Aufbau der Anlagen und Boote geöffnet, aber nicht zum geselligen Beisammensein, für Feste und Veranstaltungen. Die Dusche und das Bettenlager sind geschlossen, Toiletten geöffnet. Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben. Der Aufenthalt (auch im Hafen) auf dem eigenen Boot ist erlaubt.
  • Die übliche Bewirtung (Brotzeit) beim Aufbau der Anlagen darf derzeit nicht stattfinden.
  • Die zulässige Personenzahl bei der Sportausübung ist wie folgt geregelt:
    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt (eigener Hausstand + 1 weitere Person); die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (eigener Hausstand + 1 weiterer Hausstand, max. 5 Personen) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
    • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt
  • Bitte sorgt dafür, dass auch Kinder diese Verhaltensregeln kennen und einhalten!
  • Kontaktnachverfolgung:
    Die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich. Jede Anwesenheit im Segelverein muss dokumentiert werden. Um den strengen Datenschutzrichtlinien der EU Rechnung zu tragen, liegen Zettel aus, auf denen die Anwesenheit dokumentiert wird. Vor Verlassen des Geländes sind diese in den roten Briefkasten im Vereinsheim einzuwerfen. Somit sind diese vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Anwesenheitsmeldungen werden nach einem Monat vernichtet und nur auf Anforderung des Gesundheitsamts herausgegeben.
    Wer es lieber elektronisch möchte, schicke eine E-Mail an segeln@stcrwin.de mit Namen und Zeitraum der Anwesenheit.
    Bei den Arbeitsdiensten erfolgt dies über das Arbeitsbuch wie gehabt, hier ist keine gesonderte Meldung erforderlich.