UPDATE: Krankenhausampel rot, ab 09.11. 2G-Regel

Liebe Mitglieder, liebe Tennisspieler und Tennisspielerinnen,

erst vorgestern haben wir Euch über die neuen Corona-Regeln informiert. Heute ist die Krankenhausampel in Bayern auf rot gesprungen, weshalb ab morgen die 2G-Regel für den Sport gilt. Tennis ist ab dem 09.11. ist nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Kinder unter zwölf Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.

Informationen des BTVs: (erstens) (zweitens)

Informationen zur Krankenhausampel: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

UPDATE 09. November: Erfreulicherweise hat die bayrische Staatsregierung kurzerhand auf den de facto Ausschluss vieler Jugendlicher reagiert und somit ist für Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahre die Testung im Rahmen des Schulbetriebs ebenfalls ausreichend und es ist kein 2G-Nachweis erforderlich. Diese Übergangsregelung besteht bis Ende des Jahres, so dass ab dem 1. Januar nach heutigem Stand ein 2G-Nachweis erforderlich wäre.