Vorgehen Hallennutzung bei 2G+

Sehr geehrte Hallennutzer_innen,

die Pandemie stellt uns alle vor Herausforderungen und nur zusammen können wir das Beste daraus machen. Aufgrund der aktuellen Regelung 2G+ müssen wir gemeinsam einige zusätzliche Aufgaben durchzuführen. Nur wenn wir alle uns daranhalten und mitwirken können wir weiterhin unserem Tennissport nachgehen.

Wir sind auch nicht glücklich über die Situation und würden gerne auf als dies verzichten. 

Wir bitten alle, die nicht bereit oder in der Lage sind, sich an diese Regelungen zu halten, im Sinne der Gemeinschaft, des Vereins und der anderen Sportler auf die Nutzung der Halle zu verzichten. 

Was muss ich tun?

Tennistraining bei einem Trainer *)Freies Spiel *)
Wenn ich Tennistraining habe, werde ich meine Nachweise bei den Trainern vorlegen. Die Dokumentation erfolgt direkt bei den Trainern.   Da hier die Kontrolle der Nachweise nicht durch die Trainer erfolgen kann, bitten wir Sie die Nachweise entsprechend digital einzureichen.Hierzu können Sie unter https://stcrwin.de/stcrwin-wp/nachweis/ die Nachweise per Formular, schnell und einfach an den Verein übermitteln. Alternativ könne Sie auch eine Email mit allen Nachweisen an nachweis@stcrwin.de senden.  Was muss alles übermittelt werden?Zum Nachweis von 2G muss ein Impf- oder Genesenenzertifikat hochgeladen werden. Am besten ist der QR-Code ihres Zertifikats mit abgebildet.  Für den Nachweis des + muss noch ein aktueller Test vorliegen. Wie allgemein bekannt gibt es folgende Möglichkeiten:PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. 
bei PCR-Test und PoC-AntigentestSelbsttest unter Aufsicht
Bei PCR und PoC erhalten Sie von der Teststelle einen Nachweis. Diesen laden Sie in Form eines Fotos oder einer Datei (PDF-Format) mit hoch.   Bei einem Selbsttest laden Sie bitte ein Foto vom Testset und zusätzlich einen Lichtbildausweis der Aufsichtsperson mit hoch. 
Die ausliegende Vorlage gibt euch eine Hilfestellung bzgl. der notwendigen Nachweise.

*) Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.