Zukünftig 3G-Regelung für Tennishallensport

Liebe Mitglieder, liebe Hallennutzer,

ab heute 17. Februar gelten die Lockerungen der bayrischen Regierung, die nur mehr einen 3G-Nachweis als Voraussetzung für das Tennisspiel in der Halle voraussetzen. Für nicht als geboostert geltende Personen entfällt der zusätzliche Test und nicht geimpfte oder genesene Personen dürfen bei Nachweis einen Antigen-Tests (max. 24h alt) oder PCR Tests (max. 48h alt) in der Halle spielen.

Die jeweiligen Nachweise sind zu jederzeit mitzuführen, um sie bei einer etwaigen Kontrolle vorlegen zu können. Wir bitten insbesondere die Testnachweise auch weiterhin zu übermitteln: https://stcrwin.de/stcrwin-wp/nachweis/

Wir bedanken uns an dieser Stelle für Eure Disziplin über die letzten Monate, das Einreichen der Nachweise und das Einhalten der Regelungen. Damit habt ihr den notwendigen Beitrag geleistet, dass unsere Halle offen bleiben konnte. Danke!

Weitere Informationen vom BTV: https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html