Zum Erhalt der Anlage hat jedes Mitglied im Alter von 18-65 Jahren pro Kalenderjahr einen 4- stündigen Arbeitsdienst zu leisten. Alternativ kann der Arbeitsdienst auch mit 50 € abgegolten werden. Wann, wie und wo ein Arbeitseinsatz angeboten wird geben wir immer gesondert (auch hier auf der Homepage) bekannt. Der Arbeitsdienst wird erst ab dem zweiten Kalenderjahr der Mitgliedschaft fällig.
Der Verein (Club) führt den Namen:
Segel- Tennisclub Rot-Weiß Ingolstadt e.V.
Er ist eine freiwillige Vereinigung von Sporttreibenden, von Freunden und Förderern im besonderen des Segel- und Tennissports sowie des Bogenschießens.
Der Verein hat seinen Sitz in Ingolstadt und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.
Die Vereinsfarben sind Rot und Weiß.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in dieser Eigenschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein ist überparteilich, überkonfessionell und wendet sich gegen Rassendiskriminierung.
Der Zweck des Vereins wird erreicht durch:
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden.
Mitglieder des Clubs sind:
a) Aktive Mitglieder und
b) Jugendliche unter 18 Jahren, die aktiv Sport treiben;
c) passive und fördernde Mitglieder,
d) Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder.
3. Zu Ehrenpräsidenten können frühere Präsidenten des Clubs ernannt werden, die das Amt zehn Jahre bekleidet und besondere Verdienste erworben haben. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Club besonders verdient gemacht hat.
Die Ehrung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Geehrten haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Zutritt. Ehrenpräsidenten können an Präsidiumssitzungen teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Nähere Einzelheiten regelt eine Ehrungsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
Die Aufnahme in den Club ist schriftlich zu beantragen.
Die Aufnahme beschließt der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Aufnahme von Mitgliedern wird clubintern bekanntgegeben.
Gegen eine Aufnahme kann jedes Mitglied innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch ist an den Vorstand zu richten und zu begründen.
Bei Einspruch entscheidet der Schlichtungsausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit.