VORGEHEN HALLENNUTZUNG BEI 3G

Sehr geehrte Hallennutzer_innen,

die Pandemie stellt uns alle vor Herausforderungen und nur zusammen können wir das Beste daraus machen.

Trotz der Lockerungen und der aktuell gültigen Regelung 3G sind noch einige zusätzliche Aufgaben durchzuführen. Nur wenn wir alle uns daranhalten und mitwirken können wir weiterhin unserem Tennissport nachgehen.

Wir bitten alle, die nicht bereit oder in der Lage sind, sich an diese Regelungen zu halten, im Sinne der Gemeinschaft, des Vereins und der anderen Sportler auf die Nutzung der Halle zu verzichten. 

Was muss ich tun?

Tennistraining bei einem Trainer *)Freies Spiel *)
Wenn ich Tennistraining habe, werde ich meine Nachweise bei den Trainern vorlegen. Die Dokumentation erfolgt direkt bei den Trainern.  Da hier die Kontrolle der Nachweise nicht durch die Trainer erfolgen kann, bitten wir Sie die Nachweise entsprechend digital einzureichen. Hierzu können Sie unter https://stcrwin.de/stcrwin-wp/nachweis/ die Nachweise per Formular, schnell und einfach an den Verein übermitteln. Alternativ könne Sie auch eine Email mit allen Nachweisen an nachweis@stcrwin.de senden.  Was muss alles übermittelt werden? Zum Nachweis von 3G muss entweder ein Impf- oder Genesenenzertifikat oder ein Test hochgeladen werden. Am besten ist der QR-Code ihres Zertifikats mit abgebildet. Bei Nachweis durch einen Test gibt es folgende Möglichkeiten: PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. 
bei PCR-Test und PoC-AntigentestSelbsttest unter Aufsicht
Bei PCR und PoC erhalten Sie von der Teststelle einen Nachweis. Diesen laden Sie in Form eines Fotos oder einer Datei (PDF-Format) mit hoch.   Bei einem Selbsttest laden Sie bitte ein Foto vom Testset und zusätzlich einen Lichtbildausweis der Aufsichtsperson mit hoch. 
Die ausliegende Vorlage gibt euch eine Hilfestellung bzgl. der notwendigen Nachweise.

*) Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben bei 3G Zutritt und müssen auch nicht gesondert getestet werden.